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Kostenübernahme – Worauf ist zu achten?

Hier möchte ich kurz darauf eingehen, Wer und wie man eine Kostenübernahme beantragt und worauf zu achten ist.
In erster Linie bezieht sich dieser Blog auf ADHS. Das bedeutet aber nicht, das man die meisten Aussagen nicht auch auf andere Diagnosen beziehen kann!


Gesetzliche Vorgaben für die Kostenübernahme:

  • Es liegt eine schwere Erkrankung vor.
  • Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nach ärztlicher Einschätzung nicht möglich.
  • Es gibt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht, dass sich der Krankheitsverlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern.

Wichtig zu beachten:

  • Für die erste Verordnung von Cannabis musst du NICHT austherapiert sein!!
    Die Verordnung findet dann jedoch erst einmal auf Privatrezept statt.
  • Es geht in einem Antragsverfahren NICHT darum, zu beweisen, das Cannabis dir hilft
    sondern in erster Linie darum, zu belegen, das alle Alternativen der „normalen Medizin“ nicht geholfen haben und warum.
  • Die Studienlage zu einigen Diagnosen ist leider sehr dürftig! Abhilfe sollte da eigentlich die Begleiterhebung bieten welche seit 2017 gelaufen ist. Ausgewertet wird diese jedoch erst am 12.9.2022 auf einem Kongress veranstaltet vom MDK
  • Der Cannabis-Report der Techniker-Krankenkasse KANN gegebenenfalls bei einigen Diagnosen helfen um die Evidenz zu belegen (z.B. ADHS,Schmerzen,MS mit Spastik). Für Menschen mit ADHS ist Seite 43 von Relevanz.
  • In Sachen nicht ganz entfernte Aussicht auf Besserung kann ich nur sagen, sollte erstmal reichen, das nicht davon auszugehen ist, das die Beschwerden sich durch die Medikation verschlimmern. (MEINE MEINUNG)

Wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?!

Es gibt viele verschiedene Aussagen zu diesem Thema. Um mit einigen Missverständnissen aufzuräumen:
DER PATIENT STELLT DEN ANTRAG!

Der Ablauf ist relativ Simpel:

Ein Antrag besteht immer aus 2 Dokumenten:
– Arztbrief
-Persönliche Sicht des Patienten

Der Arztbrief muss ausführlich sein und darf keine Fragen offen lassen. „Es dürfen keine Zweifel aufkommen“ und es muss eine Begründete Einschätzung abgegeben werden.
Ich stelle hier gern auf Anfrage meinen Arztfragebogen zur Verfügung damit dein Arzt sich ein Bild davon machen kann wie dieser auszusehen hat. Ohne diesen wird es mit der Kostenübernahme nicht klappen.
Es passiert leider zu oft, das der Arzt denkt, er müsse diesen Arztfragebogen erstmal nur dürftig ausfüllen, denn die Kasse würde sich da noch etwas anfordern.. DEM IST NICHT SO!!
Es wird immer nach Aktenlage entschieden, das bedeutet, was bei deinem Antrag nicht dabei ist, wird nicht berücksichtigt.
Und wenn der MDK deinem Antrag nicht direkt zustimmt, läufst du Gefahr, in eine Spirale zu gelangen, auf der GEFÜHLT nur auf Zeit gespielt wird. Es ist unglaublich leicht für die Krankenkassen, einen Antrag abzulehnen, wenn in diesem auch nur eine Behandlungsalternative nicht genommen wurde oder nicht ausreichend genug begründet wurde..
64,3 % der Anträge wurden abgelehnt, mit der Begründung, es seien nicht alle Behandlungsalternativen ausgeschöpft worden.. Zu lesen ist dies im Cannabisreport der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2018 aus Seite 65 !

Auszug aus dem Cannabis-Report der Techniker Krankenkasse 2018 S.65 Grund Ablehnung Kostenübernahme
Cannabisreport der Techniker Krankenkasse Grafik S.65

Diagnosen im Antrag auf Kostenübernahme

Viele Menschen haben im Hinterkopf, das sie ihre schwerwiegende Erkrankung darlegen müssen um die Kostenübernahme zu bekommen. Das ist soweit auch richtig! Nur bitte vermeidet einen ENTSCHEIDENDEN FEHLER:

Gebt bitte !!NICHT!! alle Diagnosen in eurem Antrag an!! DAS MÜSST IHR NICHT!!
Im Antrag darf ausschließlich die Diagnose stehen, die es mit Cannabis zu behandeln gilt!
Das bedeutet:

Ich habe als Diagnosen : ADHS, PTBS, Asthma
Von diesen 3 Diagnosen behandle ich aber ausschließlich ADHS mit Cannabis! Für das Asthma habe ich Salbutamol und bei meinem PTBS hilft mir das ambulant betreute Wohnen durch die Caritas!
Das bedeutet diese beiden Diagnosen will ich nicht mit Cannabis behandeln!!
Schreibe ich diese Diagnosen nun aber mit in den Antrag, verlangt der MDK, das ich Nachweise darüber erbringe, das diese Diagnosen AUCH austherapiert wurden! Das ist aber weder Sinnvoll noch Zielführend! Darum bitte schreibt dort nicht alles rein! Es hilft euch nicht, es schadet nur dem Verlauf des Antrags.
Ich spreche da aus 3 Jahren Erfahrung..

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